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Die Weintexterin PIX Kathrin Gindl

Impressum

die weintexterin | Kathrin Gindl, Bakk.phil. | 9020 Klagenfurt | Neuer Platz 7/II

www.dieweintexterin.at | office@dieweintexterin.at | +43 664 912 0 822

 

Mitglied der WKO, WKK, Fachgruppe Werbung und Marktkommunikation Kleinunternehmer gem.

§ 6 Abs. 1 Z 27 UStG.

Inhaber: Kathrin Gindl, Bakk.

 

Unternehmensgegenstand: Freier Texter und Fotograf

Blattlinie: Special Interest Gruppe WeinbauerInnen und WinzerInnen

 

Fotocredit: © Florian Payer ; © Kathrin Gindl

AGB

I. Geltung

Die vorliegenden AGB gelten für alle bereits abgeschlossenen und zukünftigen Verträge zwischen Kathrin Gindl und dem Auftraggeber, soweit nicht etwas anderes ausdrücklich vereinbart oder gesetzlich vorgeschrieben ist.

Angebote von Kathrin Gindl über Lieferungen und Leistungen basieren ausschließlich auf diesen Geschäftsbedingungen. Spätestens mit der Entgegennahme der Dienstleistung gelten diese Bedingungen als angenommen. Gegenbestätigungen unter Hinweis auf eigene Geschäftsbedingungen wird hiermit ausdrücklich widersprochen.

Schriftliche Individualvereinbarungen (z.B. bei Angeboten) haben Vorrang vor diesen Geschäftsbedingungen. Sollten einzelne Bestimmungen sich als unwirksam erweisen, so bleibt die Geltung der übrigen Bestimmungen der vorliegenden AGB unberührt.

Die AGB können jederzeit von Kathrin Gindl angefordert sowie über das Internet unter http://www.dieweintexterin.at eingesehen werden.

Änderungen der AGB sowie Änderungen der für die gegenständlichen Leistungen maßgeblichen Leistungsbeschreibungen und Entgeltbestimmungen werden meinen Vertragspartnern auf dem Postweg, per Fax oder per E-Mail mitgeteilt und treten 4 Wochen nach Veröffentlichung in Kraft.

II. Vertragsabschluss

Ich halte mich für eine Dauer von 10 Werktagen (es gelten die gesetzlichen Feiertage der Republik Österreich) ab dem Datum der Erstellung an Angebote gebunden.

Ein Auftrag gilt mit schriftlicher Vereinbarung der Projektpartner bzw. in Form eines schriftlichen Auftrags des Auftraggebers als erteilt. Arbeitsmaterialien werden vom Auftraggeber persönlich, postalisch, fernschriftlich oder elektronisch an Kathrin Gindl übermittelt. Als schriftliche Annahme wird eine datierte Unterschrift mit Firmenstempel auf dem Angebot oder ein E-Mail mit Verweis auf mein Angebot angesehen. Eine Auftragsbestätigung kann seitens Kathrin Gindl mündlich oder schriftlich (auch per E-Mail) erfolgen. Für Verzögerungen, die durch eine unrichtige oder unvollständige Übergabe von Ausgangsmaterial entstehen, wird keine Haftung übernommen.

Kathrin Gindl behält sich das Recht vor, das Angebot eines Vertragsabschlusses aus Gründen technischer, wirtschaftlicher (mangelnde Bonität oder Zahlungsverzug des Vertragspartners aus anderen Verträgen mit uns), rechtlicher (mangelnde Geschäftsfähigkeit) oder betrieblicher Natur (Kapazitätsgründe) abzulehnen.

III. Dienstleistung

Der Inhalt der von Kathrin Gindl zu erbringenden Leistungen richtet sich ausschließlich nach dem schriftlich zustande gekommenen Vertrag. Dienstleistungen ohne rahmenvertragliche Grundlage im Bereich von Beratungsgesprächen, Telefondiensten u.ä. werden nach tatsächlich entstandenem Aufwand berechnet.

Wegzeiten werden gesondert mit dem jeweils gültigen Verrechnungssatz auf der Rechnung ausgewiesen.

Alle Dienstleistungen werden nach den Grundsätzen ordnungsgemäßer Berufsausübung sorgfältig ausgeführt. Der Auftraggeber erhält die vertraglich vereinbarte Ausfertigung der Dienstleistungen.

Für alle Mängel des Ausgangstextes haftet ausschließlich der Auftraggeber.

Soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist, werden alle Texte als Maschinenreinschrift, erstellt. Bevor solche Erstentwürfe zu anspruchsvollen Drucksachen verarbeitet werden, sollten sie Gegenstand weiterer Durchsichten und evtl. Verbesserung durch den Auftraggeber sein. Auf Wunsch übernimmt Kathrin Gindl gegen gesondertes Honorar auch die Bearbeitung bis zur Druckreife, sowie das Korrekturlesen der Fahnenabzüge. Fachausdrücke werden, sofern keine Unterlagen oder besonderen Anweisungen durch den Auftraggeber beigefügt worden sind, in die allgemein übliche, lexikalisch vertretbare bzw. allgemein verständliche Version übersetzt. Mängel in den Texten, die auf schlecht lesbare, fehlerhafte oder unvollständige Textvorlagen oder auf fehlerhafte oder falsche kundeneigene Terminologie zurückzuführen sind, fallen nicht in den Verantwortungsbereich von Kathrin Gindl.

Bei Arbeiten, die aufgrund vom Auftraggeber ausgeübten Zeitdrucks die angestrebte Qualität der Dienstleistung nicht erreichen, d.h. wenn z.B. notwendige Durchsichten und Verbesserungen unterbleiben müssen, Handkorrekturen in der Erstschrift nicht ins Reine übertragen werden können oder sonstige, vom Auftraggeber zu vertretende Gründe einer normalen Ausführung im Wege stehen, können die vorgenannten Qualitätszusagen der Dienstleistung nicht sichergestellt werden. Der Auftraggeber kann hierfür keinen Minderungsanspruch geltend machen. Eine eventuelle Einsparung von Arbeitsgängen in solchen Fällen gilt durch die entstandene Mehrbelastung infolge unverschuldeten Zeitdrucks als ausgeglichen.

IV. Mitwirkungs- und Aufklärungspflicht des Auftraggebers

Der Auftraggeber unterrichtet Kathrin Gindl spätestens zum Zeitpunkt der Auftragserteilung über gewünschte Ausführungsformen der Texte oder einer anderen Dienstleistung (Verwendungszweck, Lieferung auf Datenträgern, Anzahl der Ausfertigungen, Druckreife, äußere Form etc.). Ist ein Text für den Druck bestimmt, überlässt der Auftraggeber Kathrin Gindl rechtzeitig vor Drucklegung einen Korrekturabzug, sodass Kathrin Gindl eventuelle Fehler beseitigen kann. Namen und Zahlen sind vom Auftraggeber zu überprüfen.

Informationen und Unterlagen, die zur Erstellung von Texten erforderlich sind, stellt der Auftraggeber Kathrin Gindl bei Auftragserteilung zur Verfügung (Terminologie des Auftraggebers, Abbildungen, Zeichnungen, Tabellen, Abkürzungen, interne Begriffe etc.).

Fehler und Verzögerungen, die sich aus der mangelnden oder verzögerten Lieferung von Informationsmaterial und Anweisungen ergeben, gehen nicht zu Lasten von Kathrin Gindl.

Der Auftraggeber übernimmt die Haftung für die Rechte an einem Text. Von entsprechenden Ansprüchen Dritter stellt er Kathrin Gindl frei.

Es obliegt dem Auftraggeber, bei Bedarf geeignete Mitarbeiter bzw. deren konstruktive Mitwirkung bereit zu stellen, um die Erfüllung des Auftrages zu ermöglichen.

Kathrin Gindl behält sich vor, zur Klärung von Darstellungen oder Aussagen in zur verfügung gestellten Texten beim Auftraggeber zurückzufragen, ist hierzu aber nicht verpflichtet. Kathrin Gindl ist auch dann ihrer Sorgfaltspflicht in vollem Umfang nachgekommen, wenn unter Anwendung normaler Sorgfalt nach bestem Wissen und allgemeinem Sprachverständnis eine Textierung auf der Grundlage des erfassten Sinngehalts erarbeitet werden kann. Aus diesem Grund sollte jede Textvorlage nach den Regeln moderner Rechtschreibung und Interpunktion verfasst sein und nur klar verständliche (auch für Betriebsfremde), eindeutige Formulierungen und Begriffe enthalten. Angleichung an die beim Auftraggeber eingeführte Firmenterminologie erfolgt nur, wenn ausreichende und vollständige Unterlagen (insbesondere Glossare des Auftraggebers, Referenztexte, Abbildungen, Zeichnungen, Tabellen, Abkürzungen usw.), vor oder mit der Auftragserteilung unaufgefordert zur Verfügung gestellt werden. Fehler, die sich aus der Nichteinhaltung dieser Obliegenheiten ergeben, gehen zu Lasten des Auftraggebers.

V. Geheimhaltungspflicht

Kathrin Gindl verpflichtet sich, vom Auftraggeber im Zusammenhang mit dem Auftrag überlassene Informationen und Unterlagen vertraulich zu behandeln. Bei elektronischer Übermittlung von Texten und Daten sowie anderer Kommunikation in elektronischer Form zwischen dem Auftraggeber, Kathrin Gindl und möglichen Erfüllungsgehilfen (z.B. Projektbezogene Personen wie Grafiker, Fotograf etc.) kann ein absoluter Schutz von Betriebs- und Informationsgeheimnissen und sonstigen vertraulichen Daten und Informationen nicht gewährleistet werden, da nicht auszuschließen ist, dass unbefugte Dritte auf elektronischem Wege auf die übermittelten Texte Zugriff nehmen.

VI. Mängel und Mängelbeseitigung

Ist der Auftraggeber Kaufmann, so werden Reklamationen nur anerkannt, wenn sie bei offensichtlichen Mängeln unverzüglich nach Lieferung der Texte bzw. Erbringung der Leistung, bei erkennbaren Mängeln unverzüglich nach der ohne Verzug vorzunehmenden Untersuchung derselben und bei versteckten Mängeln unverzüglich nach ihrer Entdeckung beim Auftragnehmer unter genauer Angabe des Mangels schriftlich erfolgen. Auch im nicht kaufmännischen Geschäftsverkehr müssen Reklamationen unter genauer Angabe des Mangels schriftlich erfolgen.

Sowohl im kaufmännischen als auch im nicht kaufmännischen Verkehr sind Mängelrügen bei offensichtlichen Mängeln nach Ablauf von einer Woche nach Lieferung der Texte bzw. Erbringung der Leistung ausgeschlossen; im kaufmännischen Verkehr sind Mängelrügen bei erkennbaren Mängeln nach Ablauf von zwei Wochen nach Lieferung der Texte bzw. Erbringung der Leistung sowie nach Ablauf von zwei Wochen nach Entdeckung des versteckten Mangels ausgeschlossen.

Hat der Auftraggeber Mängel ordnungsgemäß gerügt und begründet, so ist Kathrin Gindl verpflichtet, nach Wahl nachzubessern, umzutauschen, zu mindern oder zu wandeln. Für die Mängelbeseitigung ist vom Auftraggeber eine angemessene Frist einzuräumen. Führt die Nachbesserung bzw. Ersatzlieferung zu keiner Mängelbeseitigung, so lebt das Recht auf Minderung oder Wandlung wieder auf.

Kathrin Gindl ist zur Nachbesserung bzw. Ersatzlieferung nur dann verpflichtet, wenn der Kunde seinerseits seine Vertragsverpflichtungen vollständig erfüllt hat.

Sämtliche Ansprüche, die sich gegen Kathrin Gindl richten, sind ohne schriftliche Zustimmung nicht abtretbar und können ausschließlich vom Kunden selbst geltend gemacht werden.

Beseitigt Kathrin Gindl die geltend gemachten Mängel nicht innerhalb einer angemessenen Frist oder wird die Mängelbeseitigung abgelehnt oder ist die Mängelbeseitigung als gescheitert anzusehen, so kann der Auftraggeber nach Anhörung von Kathrin Gindl auf ihre Kosten die Mängel durch einen anderen Texter beseitigen lassen oder wahlweise die Herabsetzung der Vergütung verlangen oder vom Vertrag zurücktreten. Die Mängelbeseitigung gilt als gescheitert, wenn auch nach mehreren Nachbesserungsversuchen die Texte weiterhin Mängel aufweisen.

Ansprüche des Auftraggebers gegen Kathrin Gindl aufgrund von Mängeln der Texte verjähren, sofern nicht Arglist vorliegt, innerhalb eines Jahres ab der Abnahme der Texte.

Die Haftung für Mangelfolgeschäden ist auf die gesetzliche Verjährungsfrist beschränkt.

VII. Lieferfristen

Lieferfristen und -termine werden bei Auftragserteilung vereinbart und sind bindend.

Zum Rücktritt vom Vertrag ist der Auftraggeber in den Fällen des von Kathrin Gindl zu vertretenden Leistungsverzugs und Unmöglichkeit nur berechtigt, wenn die Lieferfrist vom Auftragnehmer unangemessen lange überschritten worden ist und in elektronischer oder schriftlicher Form eine Nachfrist gesetzt wurde.

Bei Änderung des Auftragsgegenstandes sind Lieferfristen und Honorare neu zu verhandeln.

Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, aus seiner Meinung nach nicht eingehaltenen Terminzusagen Wandlungs- oder Minderungsansprüche abzuleiten. Das Recht auf Kündigung des Vertrages im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen bleibt dadurch unberührt.

VIII. Vergütung und Berechnungsgrundlagen

Sämtliche Preise verstehen sich in Euro und sind lt. aktueller Kleinunternehmerregelung gem. § 6 Abs. 1 Z 27 UStG. von der Umsatzsteuer befreit.

Soweit nichts anderes vereinbart ist, sind meine Rechnungen ohne Abzug mit einem Zahlungsziel von 7 Tagen ab Rechnungsdatum zur Zahlung fällig. Bei über einen längeren Zeitraum laufenden Aufträgen können Teilrechnungen entsprechend dem Arbeitsfortschritt gestellt werden, die unabhängig von vorausgegangenen oder künftigen Rechnungen für den gleichen Auftrag zu den oben genannten Terminen zahlbar sind.

In besonderen Fällen, z. B. Erstbestellungen durch unbekannte Auftraggeber ohne Nachweis ausreichender Bonität, sind andere Zahlungsbedingungen anwendbar, wie z. B. Vorauskasse oder Nachnahme.

Ist die Höhe des Honorars nicht vereinbart, so ist eine nach Art und Schwierigkeit angemessene und übliche Vergütung geschuldet. Hierbei gelten mindestens die im Gesetz über die Entschädigung von Zeugen und Sachverständigen aufgeführten Sätze als angemessen und üblich. Alle Angebote und Preise sind freibleibend.

Meine Normalarbeitszeit ist von Montag bis Freitag 9 Uhr bis 17 Uhr. Dienstleistungen außerhalb der Normalarbeitszeit werden mit folgenden Zuschlägen verrechnet: Samstage sowie Werktage von 18 bis 22 und 6 bis 8 Uhr mit 50% Zuschlag, Sonn- und Feiertage sowie Werktage von 22 bis 6 Uhr mit 100% Zuschlag.

Kommt der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen nicht vertragsgemäß nach, erfolgt eine Zahlungserinnerung. Weiters verpflichtet sich der Kunde für den Fall des Zahlungsverzugs, der Agentur die entstehenden Mahn- und Inkassospesen, soweit sie zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendig sind, zu ersetzen. Dies umfasst jedenfalls die Kosten zweier Mahnschreiben in marktüblicher Höhe von derzeit zumindest € 20,00 je Mahnung sowie eines Mahnschreibens eines mit der Eintreibung beauftragten Rechtsanwalts. Die Geltendmachung weitergehender Rechte und Forderungen bleibt davon unberührt.

Unwesentliche Mängel berechtigen den Kunden nicht, Zahlungen zurückzubehalten.

Erbringt Kathrin Gindl vereinbarungsgemäß mehrere voneinander unabhängige Leistungen, ist der Kunde bei Mängeln einer Leistung nicht berechtigt, das Entgelt für die anderen Leistungen zurückzubehalten.

Gerät der Auftraggeber mit seinen vertragsmäßigen Zahlungen in Verzug, kann Kathrin Gindl die geschuldete Leistung aussetzen bzw. zurückbehalten. Wurde die Bezahlung in Raten vereinbart, so behält sich Kathrin Gindl für den Fall der nicht fristgerechten Zahlung von Teilbeträgen oder Nebenforderungen das Recht vor, die sofortige Bezahlung der gesamten noch offenen Schuld zu fordern (Terminverlust).

IX. Eigentumsvorbehalt, Urheberrecht und Nutzungsrecht

Alle Leistungen von Kathrin Gindl, einschließlich jener aus Präsentationen (z.B. Anregungen, Ideen, Skizzen, Vorentwürfe, Skribbles, Reinzeichnungen, Konzepte), auch einzelne Teile daraus, bleiben ebenso wie die einzelnen Werkstücke und Entwurfsoriginale im Eigentum von Kathrin Gindl und können von mir jederzeit - insbesondere bei Beendigung des Vertragsverhältnisses - zurückverlangt werden. Der Kunde erwirbt durch Zahlung des Honorars das Recht der Nutzung für den vereinbarten Verwendungszweck. Mangels anderslautender Vereinbarung darf der Kunde die Leistungen der Agentur jedoch ausschließlich in Österreich nutzen. Der Erwerb von Nutzungs- und Verwertungsrechten an Leistungen der Agentur setzt in jedem Fall die vollständige Bezahlung der von der Agentur dafür in Rechnung gestellten Honorare voraus. Nutzt der Kunde bereits vor diesem Zeitpunkt die Leistungen der Agentur, so beruht diese Nutzung auf einem jederzeit widerrufbaren Leihverhältnis. Änderungen bzw. Bearbeitungen von Leistungen von Kathrin Gindl, wie insbesondere deren Weiterentwicklung durch den Kunden oder durch für diesen tätige Dritte, sind nur mit ausdrücklicher Zustimmung von Kathrin Gindl und - soweit die Leistungen urheberrechtlich geschützt sind - des Urhebers zulässig. Für die Nutzung von Leistungen von Kathrin Gindl, die über den ursprünglich vereinbarten Zweck und Nutzungsumfang hinausgeht, ist - unabhängig davon, ob diese Leistung urheberrechtlich geschützt ist - die Zustimmung von Kathrin Gindl erforderlich. Dafür steht mir und dem Urheber eine gesonderte angemessene Vergütung zu. Für die Nutzung von Leistungen von Kathrin Gindl bzw. von Werbemitteln, für die Kathrin Gindl konzeptionelle oder gestalterische Vorlagen erarbeitet hat, ist nach Ablauf des Agenturvertrages unabhängig davon, ob diese Leistung urheberrechtlich geschützt ist oder nicht - ebenfalls die Zustimmung von Kathrin Gindl notwendig.

X. Gewährleistung und Haftung

Werden Änderungen an gelieferten Texten vorgenommen, ohne dass Kathrin Gindl dazu vorher konsultiert wurde, entfällt jegliche Gewährleistung.

Kathrin Gindl haftet nicht für Schäden, die durch Computerausfälle und Übertragungsstörungen bei E-Mail-Versand oder durch Viren verursacht worden sind. Mein EDV-System (Netzwerke, Arbeitsstationen, Programme, Dateien, usw.) werden regelmäßig auf Viren überprüft. Bei Lieferungen von Dateien per E-Mail, DFÜ (Modem) oder andere Fernübertragung ist der Kunde für eine endgültige Überprüfung der übertragenen Dateien und Texte zuständig. Diesbezügliche Schadensersatzansprüche können nicht anerkannt werden.

Für Schäden, die durch Störung des Betriebs, insbesondere durch höhere Gewalt, z.B. Naturereignisse und Verkehrsstörungen, Netzwerk- und Serverfehler, etwaige andere Leitungs- und Übertragungsstörungen und sonstige nicht zu vertretende Hindernisse entstanden sind, wird keine Haftung übernommen.

Kathrin Gindl haftet bei grober Fahrlässigkeit und Vorsatz in angemessener Höhe. Eine Haftung bei leichter Fahrlässigkeit tritt nur bei Verletzung vertragswesentlicher Pflichten ein. Eine Haftung des Auftragnehmers für Beschädigung bzw. Verlust der vom Auftraggeber übergebenen elektronischen Materialien ist ausgeschlossen. Der Auftraggeber hat für eine ausreichende Sicherung seiner Daten zu sorgen.

Gibt der Auftraggeber bei Auftragserteilung den Verwendungszweck nicht an, vor allem wenn Texte zur Veröffentlichung bestimmt sind oder für Werbezwecke verwendet werden, so kann er nicht Ersatz für den Schaden verlangen, der dadurch entsteht, dass die Texte sich für den Verwendungszweck als ungeeignet erweist bzw. dass aufgrund einer mangelhaften Adaption die Veröffentlichung oder Werbung wiederholt werden muss oder zu einer Rufschädigung oder einem Imageverlust des Unternehmens führt. Gibt der Auftraggeber nicht spätestens bei Auftragserteilung an, dass die Texte zum Druck vorgesehen sind, und lässt uns vor Drucklegung keinen Korrekturabzug zukommen und druckt ohne unsere Freigabe, so geht jeglicher Mangel voll zu seinen Lasten.

XI. Benachrichtigung

Der Kunde stimmt zu, dass seine persönlichen Daten, nämlich Name/Firma, Beruf, Geburtsdatum, Firmenbuchnummer, Vertretungsbefugnisse, Ansprechperson, Geschäftsanschrift und sonstige Adressen des Kunden, Telefonnummer, Telefaxnummer, E-Mail-Adresse, Bankverbindungen, Kreditkartendaten, UID-Nummer) zum Zwecke der Vertragserfüllung und Betreuung des Kunden sowie für eigene Werbezwecke, beispielsweise zur Zusendung von Angeboten, Werbeprospekten und Newsletter (in Papier- und elektronischer Form), sowie zum Zwecke des Hinweises auf die zum Kunden bestehende oder vormalige Geschäftsbeziehung (Referenzhinweis) automationsunterstützt ermittelt, gespeichert und verarbeitet werden. Der Auftraggeber ist einverstanden, dass ihm elektronische Post zu Werbezwecken bis auf Widerruf zugesendet wird.

Diese Zustimmung kann jederzeit schriftlich mittels E-Mail, Telefax oder Brief an die im Impressum angeführten Kontaktdaten widerrufen werden.

XII. Erfüllungsort

Erfüllungsort für sämtliche beiderseitige Verpflichtungen aus der Geschäftsverbindung ist, sofern keine anderen vertraglichen Regelungen existieren, der Geschäftssitz der Agentur.

XIII. Gerichtsstand

Erfüllungsort ist der Sitz der Agentur. Bei Versand geht die Gefahr auf den Kunden über, sobald die Agentur die Ware dem von ihr gewählten Beförderungsunternehmen übergeben hat.

Als Gerichtsstand für alle sich zwischen der Agentur und dem Kunden ergebenden Rechtsstreitigkeiten im Zusammenhang mit diesem Vertragsverhältnis wird das für den Sitz der Agentur sachlich zuständige Gericht vereinbart. Ungeachtet dessen ist die Agentur berechtigt, den Kunden an seinem allgemeinen Gerichtsstand zu klagen.

Soweit in diesem Vertrag auf natürliche Personen bezogene Bezeichnungen nur in männlicher Form angeführt sind, beziehen sie sich auf Frauen und Männer in gleicher Weise. Bei der Anwendung der Bezeichnung auf bestimmte natürliche Personen ist die jeweils geschlechtsspezifische Form zu verwenden.

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